Verkauf von Stahlwaren und Messern
In unserem Produktangebot bieten wir Küchenmesser, Jagdmesser, Hobbymesser, Scheren, Klingen und andere Schneidwerkzeuge an. Außerdem finden Sie bei uns Outdoorartikel, wie Taschenlampen, Kochgeschirr, Outdoormesser, Zeltlampen und mehr.
Als Stützpunkthändler von Güde, Felix, Dick, Herbertz, Böker und Herder (Windmühlenmesser) finden Sie bei uns alles, was die Produktpalette hergibt.
Ihr gesuchtes Produkt oder der gewünschte Hersteller ist nicht dabei? Sprechen Sie uns uns bitte an. Wir können Produkte aller Hersteller für Sie beschaffen – auch wenn es sich um Spezialwerkzeuge oder Nischenanbieter handelt.
Wir beraten Sie gerne
Torsten Heckes
Schneid- & Schleiftechnik
Bernsweg 30
47445 Moers
Kontakt
info@heckes-moers.de
Telefon: 02841/769580
Öffnungszeiten
Mo – Do 08:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:00 – 14:00 Uhr
Samstag geschlossen
Informationen zum Waffenrecht
Welche Messer sind verboten?
Hier haben wir einige Informationen rund um die waffenrechtliche Behandlung von Messern für Sie zusammengestellt:
verbotene Messer
Folgende Messer sind laut Gesetz verboten:
- Fallmesser
- Faustmesser (Ausnahme: Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis)
- Butterflymesser
- Springmesser (Ausnahmen gelten für einen berechtigten Personenkreis)
verbotene Hieb- und Stoßwaffen
Folgende Hieb- und Stoßwaffen sind laut Gesetz verboten:
Hieb- und Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind. (z.B. Gürtelmesser, Füllfederhalter oder Spazierstöcke die innen eine Klinge verbergen)
Hieb- und Stoßwaffen unterliegen einer Sonderrregelung. Sie sind als Gegenstände definiert, die Ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. Also meint man damit Dolche, Schwerter oder Säbel.
Der Umgang mit Ihnen ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch der Vertrieb und das Überlassen von Hieb- und Stoßwaffen im Reisegewerbe, auf Messen, Märkten Volksfesten und Sammlertreffen sind verboten.
Mitführungsverbote in der Öffentlichkeit
Messer und andere Hieb- und Stoßwaffen dürfen bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Märkten, etc. nicht mitgeführt werden. Ausnahmen gelten für einen eng definierten Personenkreis, z.B. Gewerbe, Katastrophenschutz, Brauchtumspflege u.a.
Landesregierungen können durch Rechtsverordnungen das Führen von Messern verbieten und beschränken. In diesen definierten Waffenverbotszonen können Personen jederzeit kontrolliert werden.
Der neu geschaffene §42b des Waffengesetzes verbietet das Führen von Messern im öffentlichen Personenfernverkehr. Dies beinhaltet auch Gebäude und Haltestellen, sofern diese seitlich umschlossen sind.
Ausnahmegenehmigungen
Eventuell benötigte Ausnahmegenehmigungen werden durch die zuständige Behörde (lokale Polizei) erlassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegen stehen.
Weitere Informationen
Die aktuelle Fassung des Waffengesetzes inklusive der am 31.10.2024 in Kraft getretenen Neuerungen finden Sie hier (siehe §42):
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Lieferservice rund um Moers
Im Umkreis von Moers bieten wir für Ihre frisch geschliffenen Schneidwerkzeuge einen Lieferservice an.
Meisterbetrieb seit 1998
Als Schneidwerkzeugmechaniker Meisterbetrieb sind wir Profis für die Instandsetzung von Schneidwerkzeugen.
Qualität mit Rat und Tat
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