Verkauf von Stahlwaren und Messern

In unserem Produktangebot bieten wir Küchen­messer, Jagd­messer, Hobby­messer, Scheren, Klingen und andere Schneid­werkzeuge an. Außerdem finden Sie bei uns Outdoorartikel, wie Taschenlampen, Kochgeschirr, Outdoormesser, Zeltlampen und mehr.

Als Stützpunkt­händler von Güde, Felix, Dick, Herbertz, Böker und Herder (Windmühlenmesser) finden Sie bei uns alles, was die Produkt­palette hergibt.

Ihr gesuchtes Produkt oder der gewünschte Hersteller ist nicht dabei? Sprechen Sie uns uns bitte an. Wir können Produkte aller Hersteller für Sie beschaffen – auch wenn es sich um Spezialwerkzeuge oder Nischenanbieter handelt.

 

Wir beraten Sie gerne

Torsten Heckes
Schneid- & Schleiftechnik

Bernsweg 30
47445 Moers

Kontakt

info@heckes-moers.de
Telefon: 02841/769580

Öffnungszeiten

Mo – Do   08:00 – 17:00 Uhr
Fr   08:00 – 14:00 Uhr
Samstag geschlossen

Informationen zum Waffenrecht

Welche Messer sind verboten?

Hier haben wir einige Informationen rund um die waffenrechtliche Behandlung von Messern für Sie zusammengestellt:

verbotene Messer

Folgende Messer sind laut Gesetz verboten:

  • Fallmesser
  • Faustmesser (Ausnahme: Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis)
  • Butterflymesser
  • Springmesser
    • deren Klinge nach vorne herausschnellt
    • deren Klinge über 8,5 cm lang sind
    • deren Klinge in der Mitte eine Breite von unter 20% ihrer Länge hat
    • mit zweischneidig geschliffenen Klingen
    • deren Klingen eine Rückenschneide besitzen

Alle anderen Springmesser sind weiter erlaubt. (Taschenmesserprivileg)

verbotene Hieb- und Stoßwaffen

Folgende Hieb- und Stoßwaffen sind laut Gesetz verboten:

Hieb- und Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind. (z.B. Gürtelmesser, Füllfederhalter oder Spazierstöcke die innen eine Klinge verbergen)

Hieb- und Stoßwaffen unterliegen einer Sonderrregelung. Sie sind als Gegenstände definiert, die Ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. Also meint man damit Dolche, Schwerter oder Säbel.

Der Umgang mit Ihnen ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch der Vertrieb und das Überlassen von Hieb- und Stoßwaffen im Reisegewerbe, auf Messen, Märkten Volksfesten und Sammlertreffen sind verboten.

Ausnahmegenehmigungen

Eventuell benötigte Ausnahme­genehmi­gungen werden durch die zuständige Behörde (lokale Polizei) erlassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegen stehen.

Hieb- und Stoßwaffen dürfen bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten,
Sportveranstaltungen, Messen, Märkten, etc. nicht mitgeführt werden.

Kontakt

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an:

 







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